Sie sind hier: Archiv  

STADT BALD OHNE JUGENDAMT?
 



 

Stadt bald ohne Jugendamt?
Gesetzentwurf sieht alleinige Zuständigkeit des Landkreises vor - FWG fragt nach

Braucht Neuwied ein eigenes Jugendamt? Der Streit über diese Frage flammt immer wieder auf. Nun geht es in die entscheidende Runde.

NEUWIED. Neuwied soll sein eigenes Jugendamt verlieren. Das sieht der Gesetzentwurf zur Kommunal- und Verwaltungsreform vor, den der Ministerrat in Mainz einstimmig verabschiedet hat. Nun fehlt nur noch die Zustimmung des Landtages. Sollten die Abgeordneten keine Änderungen an Artikel 22 des Gesetzentwurfs mehr vornehmen, müsste die Stadt ihr Jugendamt schließen und die Aufgabe an den Kreis abgeben.

FWG-Fraktionsvorsitzender Karl-Josef Heinrichs war es, der in der jüngsten Stadtratssitzung sorgenvoll die Frage stellte, wie lange die Stadt Neuwied denn noch über das eigene Jugendamt verfügt. Oberbürgermeister Nikolaus Roth gab sich dabei betont gelassen: "Ich gehe davon aus, dass wir das Jugendamt weiter haben. Ich bin zuversichtlich, dass wir nicht entmachtet werden und diese Aufgabe der Selbstverwaltung fortführen."

Zwei Ämter in einer Stadt

Die Erläuterungen des Innenministeriums zu der Frage der Jugendämter lesen sich allerdings nicht so, als hätte man dort übermäßige Sympathie für das Neuwieder Stadtjugendamt. Ziel der Gesetzesänderung sei eine sachgerechte Zusammenführung von Jugendhilfekompetenzen "zur qualitativen und wirtschaftlichen Stärkung der Aufgabenerledigung". Explizit nimmt der Entwurf Bezug auf Neuwied: "In Bad Kreuznach und Neuwied haben neben den Jugendämtern dieser großen kreisangehörigen Städte auch die Jugendämter angrenzender Landkreise ihre Sitze. Beiden Jugendämtern in einer Stadt obliegt der gleiche Aufgabenbestand für unterschiedliche Dienstbezirke." In der Tat: Stadt- und Kreisjugendamt liegen Luftlinie 230 Meter auseinander. Während die Mitarbeiter des Kreisjugendamts für alle Verbandsgemeinden zuständig sind, kümmert sich das Stadtjugendamt nur um Neuwied. Die Landesregierung möchte, dass es künftig nur ein Jugendamt für Stadt und Kreis gibt.

Karl-Josef Heinrichs, der auch stellvertretender Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses ist, macht sich dafür stark, dass sich die Stadt weiter die Probleme der Neuwieder Jugendlichen kümmert. In Teilen könnte die Stadt das auch dann, wenn der vorliegende Entwurf tatsächlich als Gesetz beschlossen würde.

Neuwied kann fördern

Vorgesehen ist nämlich, dass Neuwied weiter die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit fördern kann. So wäre beispielsweise auch der Betrieb eines Jugendzentrums möglich, ohne dass Neuwied über ein Stadtjugendamt verfügt.

Marcelo Peerenboom




Freie Wählergruppe Neuwied wählte Vorstand | FWG-Fraktion formuliert Ziele für die Stadtrat

Druckbare Version