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ZUSTÄNDIGKEITEN UND RECHTE |
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Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Neuwied
§ 4 Zuständigkeiten und Rechte der Ortsbeiräte
(3) Die Ortsbeiräte sind insbesondere zu hören: a) zum Entwurf des Haushaltsplanes, soweit es sich um Ansätze für den Ortsbezirk handelt. b) bei der Erstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bebauungsplänen und wesentlichen Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsbezirkes. c) bei Errichtung, wesentlichen Erweiterungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen und Anlagen im Ortsbezirk. d) bei Errichtung, Aufhebung und Veränderung von verkehrsberuhigten Zonen im Ortsbezirk. e) bei Veräußerung oder wesentlicher Änderung von Sachen, die einen besonderen wissenschaftlichen, geschichtlichen oder kulturellen Wert haben. f) zu Bürgerinitiativen, die Angelegenheiten des Ortsbezirkes betreffen (§ 17 Abs. 7 Gemeindeordnung).
(4) Den Ortsbeiräten werden die folgenden Aufgaben im jeweiligen Ortsbezirk zur abschließenden Entscheidung übertragen: a) Sperrzeitenveränderungen für Gaststätten im Rahmen der vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien. b) Gestaltung und Pflege des Ortsbildes. c) Gestaltung und Pflege der Friedhöfe, Grünanlagen, Kinderspielplätze, Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, Brunnen und Denkmäler im Rahmen der vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien. d) Verwendung von Spenden entsprechend dem Spendenzweck. e) Festlegung von Containerstandorten. f) Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Rahmen der vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien. g) Vergabe der Plätze an Marktbeschicker und Schausteller, soweit nicht als Markt nach der Gewerbeordnung festgesetzt. h) Durchführung und Unterstützung von Festen, die sich im wesentlichen auf den Ortsbezirk beziehen. i) über die Teilnahme an Wettbewerben des Kreises und des Landes im Rahmen der ihnen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
Für die Erfüllung der vorgenannten Aufgaben werden den jeweiligen Ortsbeiräten bestimmte Haushaltsmittel zur eigenverantwortlichen Vergabe zur Verfügung gestellt.
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