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ORTSBEIRÄTE
 

Im § 74 der Gemeindeordnung wird die Möglichkeit eingeräumt Ortsbezirke zu bilden und Ortsbeiräte zu wählen. Der Neuwieder Stadtrat hat am 15. März 2001 diesen Beschluss mit der Mehrheit von CDU, CDW und FWG gefaßt.
Auf dieser Seite erfahren sie u. a. Einzelheiten zu Aufgaben, Einteilung der Ortsbezirke und den FWG-Mitgliedern in den Ortsbeiräten.




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