Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, nach unseren Informationen ist die Stellung eines ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten notwendig wenn Vereine oder Gruppen Räume und Hallen bei der Stadt mieten. Wir bitten Sie, in der nächsten Ratssitzung die folgenden Fragen zu diesem Bereich zu beantworten:
1. Ist die Pflicht einen Sicherheitsbeauftragten zu stellen von bestimmtenFaktoren abhängigoder gilt sie generell? Wird z.B. nach der Art der Veranstaltung (Rockkonzert, Kleiderbasar, Kaffee-Nachmittag etc.) oder nach der Größe/Anzahl der Teilnehmer unterschieden? 2. Wenn es eine solche Unterscheidung nicht gibt, wäre es sinnvoll sie einzuführen? 3. Wäre es z.B. möglich, bei kleineren Veranstaltungen mit weniger Risikopotenial alternativ bei Übergabe der Räumlichkeiten durch die Stadt an den Mieter eine Unterweisung vorzunehmen? 4. Ist der Verwaltung bekannt, ob Veranstaltungen wegen eines fehlenden Sicherheitsbeauftragten nicht durchgeführt werden konnten? Die Aktiven in den Vereinen wechseln erfahrungsgemäß, z.B.Fördervereine Grundschule 5. Wie werden die Vereine und Gruppen dabei unterstützt, die Vorgabe eines Sicherheitsbeauftragten zu erfüllen? 6. Werden von der Verwaltung Schulungen/Seminare angeboten, bei denenVereine und Gruppen ihre Mitglieder zu Sicherheitsbeauftragten qualifizieren können? 7. Wenn ja, in welchen Intervallen werden sie angeboten? Wann war die letzte Veranstaltung? Entstehen Kosten für die Vereine? Stellt die Verwaltung sicher, dass hier stetig ein Ausbildungsangebot vorgehalten wird?
Mit freundlichen Grüßen Karl-Josef Heinrichs
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