FWG fordert rechtliche Schritte gegen den Finanzau

FWG fordert rechtliche Schritte gegen den Finanzausgleich des Landes
Entlastung für Neuwied geht gegen Null
Rechtliche Schritte gegen den Finanzausgleich des Landes fordert nach wie vor die Freie Wählergruppe Neuwied. Schon bei den Haushaltsberatungen hatten sie ein Vorgehen der Stadt Neuwied gegen den nach ihrer Meinung unzureichenden Ausgleich beantragt. Der Verfassungsgerichtshof RLP hatte festgestellt, dass die kommunale Finanzausstattung verfassungswidrig ist und dass das Land verpflichtet ist den Kommunen im Wege des Finanzausgleichs eine deutlich verbesserte Finanzausstattung zu sichern. „Diesem Auftrag wird das Gesetz in keinster Weise gerecht“, stellt Karl-Josef Heinrichs, der Fraktionsvorsitzende der FWG im Neuwieder Stadtrat fest. „Dass, was an Entlastung für kreisangehörige Kommunen, wie z.B. Neuwied, herauskommt, geht gegen Null.“ Von daher sind die Fraktionsmitglieder überzeugt davon, dass es an der Zeit ist, nicht nur über rechtliche Schritte nachzudenken, sondern sie einzuleiten.
Nach Auffassung des Verfassungsgerichtes sollten u.a. die Soziallasten neu verteilt und dabei aus Gründen der verfassungsrechtlich gebotenen Verteilungsgerechtigkeit die Leistungen des Landes erhöht werden. Außerdem wird festgestellt, dass die vom Land zu gewährleistende Finanzausstattung der Kommunen auch die Wahrnehmung freier nicht kreditfinanzierter Selbstverwaltungsaufgaben zu ermöglichen hat. Auch diese Punkte werden, nicht nur aus Sicht der FWG, sondern auch von Sachverständigen und Kommunalen Spitzenverbänden, im Gesetz nicht entsprechend umgesetzt.
„Für die Städte und Kommunen, also dort wo sich Politik abspielt und konkretisiert, stellen weder Bund noch Land seit Jahren ausreichenden Finanzierungsmöglichkeiten bereit“, beklagt Heinrichs. Vielmehr werden den Kommunen immer weitere Lasten aufgebürdet. So müssen Mittel die mühsam in der Haushaltskommission eingespart wurden, an anderer Stelle schon wieder ausgeben werden. Für die FWG Mitglieder ist das aktuellste Beispiel der Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstätten-Platz. Hier müssen in Neuwied allein in diesem Jahr 18 Stellen neu geschaffen werden und eine Vielzahl Kindertageseinrichtungen neu gebaut werden. „Kosten von über 1 Mio. Euro die alleine in diesem Jahr bei der Stadt verbleiben, die Folgekosten noch nicht eingerechnet.“
Nach Auffassung der FWG ist natürlich auch eine strikte Haushaltsdisziplin notwendig. Grundlage dafür ist aber für sie auch ein gerechter, transparenten und unkomplizierten Finanzausgleich, um die Städte, Kreise und Kommunen für die Zukunft aufzustellen.
Von daher hoffen die Fraktionsmitglieder auch auf die Unterstützung der anderen Ratsfraktionen, wenn in der nächsten Woche das Thema noch einmal im Ältestenrat besprochen wird.


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