Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist schon seit Jahren ein brennendes Thema in Neuwied. Im Februar wurden im letzten Kindertagesstättenbedarfsplan ein Defizit von 310 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren und 300 Plätze für Kinder über 3 Jahre ausgewiesen. Schon im Kindertagesstättenbedarfsplan 2017 wurde hervorgehoben, dass ein besonderer Augenmerk auf die Innenstadt und Heddesdorf gelegt werden muss. Hier wurde ein bekannt hoher Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund festgestellt (70%). Schon damals wurde die Verwaltung beauftragt, schnellstmöglich/kurzfristig Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen, um negative Folgewirkungen (Spracherwerb/Schulvorbereitung) vorzubeugen. Diese Situation hatte sich zu Anfang dieses Jahres noch nicht wesentlich gebessert. Hier waren die größten Fehlbedarfe und Wartelisten zu verzeichnen. Alleine bei den Ü3 Kindern 227 Plätze für den Bereich der Innenstadt. Die FWG interessiert nun der aktuelle Stand nach den Sommerferien und auch die Stellungnahme der Verwaltung zu den beabsichtigten Änderungen im Kindertagesstättengesetz. Ich bitte Sie, die nachfolgenden Fragen in der nächsten Ratssitzung zu beantworten:
1. Wie hoch ist der gegenwärtige Fehlbedarf bei den Kindern unter drei Jahren und wie hoch bei den Kindern unter drei Jahren? 2. Wie stellt sich die Situation in der Innenstadt dar? Bei einem Besuch des Kinderhauses St. Matthias nannte der Leiter eine Warteliste alleine für seine Einrichtung von weit über 200 Kindern. 3. Wie ist der aktuelle Planungsstand des weiteren Ausbaus? 4. Sind für die vielen Kinder auf den Wartelisten kurzfristige Lösungen angedacht und mit welcher Zeitschien umsetzbar? 5. Der Entwurf für das neue Landes-Kindergartengesetz liegt nun vor. Ein Punkt dabei ist, dass für alle Kindergartenkinder ein Mittagessen verpflichtend angeboten werden soll. Wie schätzt die Verwaltung die räumlichen und personellen Voraussetzungen für ein solches Angebot in den Neuwieder Kindertagesstätten ein? Ist hier wieder die Gefahr, dass das Land Sachverhalte und Vorgaben beschließt und im Nachgang die Kommunen wieder einmal für die Lösung gerade stehen müssen und auf den Kosten sitzen bleiben? 6. Wie schätzt die Verwaltung den gesamten Entwurf ein? Von anderen Trägern waren schon deutliche Kritiken zu hören?
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